Zwangsversteigerung verhindern

Hilfe bei Zwangsversteigerung


Wenn Sie krank sind, behandeln Sie sich nicht selbst sondern gehen zu einem Arzt. Wenn Ihr Auto kaputt ist, reparieren Sie es nicht selbst sondern fahren in die Werkstatt. Ebenso verhält es sich bei Problemen mit der Bank und gekündigten Krediten. Auch hier gilt Hilfe von Experten anzunehmen!

Wenn Sie die Zwangsversteigerung verhindern möchten sollten Sie unbedingt die Unterstützung spezialisierter Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen wenn es um die Umschuldung und die Akquise einer neuen Finanzierung geht. Denn nur ein Profi weiß, wie Gläubigerverhandlungen zu führen sind und verfügt über Verbindungen zu Banken und Investoren die Kapital auch an Schuldner in Zwangsversteigerung vergeben.

Die Hilfe eines Rechtsanwalts wird Ihnen allein nicht ausreichen. Denn dieser kann das Verfahren zwar verzögern, wird Ihnen aber in der Suche nach einer neuen Finanzierung nicht behilflich sein können. Zudem gibt es nur sehr wenige Anwälte die auf den Bereich Zwangsversteigerungsgesetz versiert sind. Steuerberater können Ihnen zwar mit der Erstellung notwendiger Finanzierungskonzepte helfen, verfügen in den meisten Fällen jedoch nicht über ausreichend Erfahrung in Verhandlungen mit Investoren und Gläubigern.

Wählen Sie beide Optionen gemeinsam, Rechtsanwalt und Steuerberater, liegen Ihre Kosten wesentlich höher als bei der Inanspruchnahme auf Zwangsversteigerung spezialisierter Beratungsunternehmen. Und schöpfen damit trotzdem nicht alle bestehenden Möglichkeiten zur Umschuldung und Immobilienrettung aus.

Um die Kosten einer professionellen Hilfe kommen Sie ohnehin nicht herum, wenn Sie es mit der Rettung Ihrer Immobilie ernst meinen. Warum also nicht gleich zum Profi!?

Das Honorare im Voraus zu bezahlen sind, sollte jedem Schuldner bewusst sein. Denn ist die Bonität durch negative Schufa, Kreditkündigung und eingeleitetem Zwangsversteigerungsverfahren erst einmal weg, wird kein Anbieter auf Vorkasse verzichten können. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede. Seriöse Berater rechnen in Teilabschnitten ab und verlangen Honorare im Voraus lediglich für die Kosten einzelner Teilabschnitte. So sind die Kosten in der Regel auf 3 Teilabschnitte geteilt.

Jedes erfolgreiche Unternehmen nimmt Hilfe externer Berater in Anspruch. Ebenso und gerade auch in Krisensituationen. Und das nicht ohne Grund. Und genau das Gleiche sollten sowohl gewerbliche als auch private Immobilienbesitzer tun, wenn ihnen die Zwangsversteigerung droht. Geld sparen sollten Sie in einer solchen Situation nicht am falschen Ende!

Denn nur ein versierter und erfahrener Berater weiß, wie man mit Gläubigern umgehen muss, welche Maßnahmen zur Kapitalakquise einzuleiten sind und verfügt über ein Netzwerk und Zugriff zu spezialisierten Banken sowie privaten und institutionellen Investoren.

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